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Elektrische Betriebsmittel: Prüfpflicht wird oft ignoriert

Arbeitsschutz
Elektrische Betriebsmittel: Prüfpflicht wird oft ignoriert

Elektrische Betriebsmittel: Prüfpflicht wird oft ignoriert
Kabelverbindungen und elektrische Betriebsmittel sind regelmäßig zu prüfen - werden sie aber häufig nicht. Foto: bluedesign – Fotolia
Eine gerissene Kabelisolierung, ein defekter Stecker: Meist reicht ein kleiner Mangel, um Schäden vom leichten Stromschlag bis hin zum ernsthaften Arbeitsunfall zu verursachen. Gerade bei elektrischen Betriebsmitteln, die im alltäglichen Gebrauch sind, wird eine regelmäßige Wartung und Prüfung häufig vergessen – was sogar strafrechtliche Folgen haben kann.

Kaum ein Unternehmen kommt heutzutage ohne elektrisch betriebene Arbeitsmittel oder Werkzeuge aus. Das birgt natürlich auch Gefahren: Laut Statistik der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) ereignen sich etwa 90 % der Stromunfälle im Bereich der Niederspannung, also einer Spannung unter 1 000 Volt, wie beim Drucker im Büro oder dem Wasserkocher im Pausenraum.
„Sichtbare Mängel, wie zum Beispiel defekte Kabelisolation, sind eine der häufigsten und am meisten unterschätzten Unfallursachen. Das klassische ‚Eine-gewischt-bekommen’ ist ein Zeichen dafür, dass Strom fließt, wo er nicht hingehört“, erklärt Gerd Lehmann, Elektrotechnik-Meister und Referent beim TÜV Nord. „Das Problem ist, dass ein Großteil der Unternehmer schlicht nicht weiß, wie sie elektrotechnische Betriebsmittel richtig nutzen oder warten müssen. Zudem fehlt oft die Zeit, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.“

Nichtprüfung gilt als strafbarer Vorsatz

Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass die Sicherheit für alle Mitarbeiter gewährleistet ist. Laut Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden. Zusätzlich müssen sie gewährleisten, dass die Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung von dafür qualifizierten und geschulten Personen durchgeführt werden.
Gegebenenfalls muss für die Aus- und Weiterbildung von Personal zu Elektrofachkräften oder zumindest zu „elektrotechnisch unterwiesenen Personen“ gesorgt werden. Denn: Werden elektrotechnische Betriebsmittel nicht geprüft, handelt es sich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zufolge bereits um einen strafbaren Vorsatz. Nicht selten müssen sich Unternehmer nach einem Arbeitsunfall mit Strom vor Gericht verantworten.

Gefahrenquellen – Ursachen und Prävention

Eine besonders große Gefahr geht von sogenannten ortsveränderlichen elektrotechnischen Betriebsmitteln aus. Hierbei handelt es sich um Geräte, die leicht von einem Ort zum anderen transportiert werden können und dabei wiederholt an einen Stromkreislauf angeschlossen und von diesem getrennt werden – zum Beispiel Laptop-Trafos, Bohrmaschinen oder verschiedene Kabel. Da diese Geräte viel in Bewegung sind und oft durch verschiedene Hände gehen, lauern hier durch Fehler in der Bedienung und schnelle Abnutzung die meisten Gefahren. Bereits eine regelmäßige Sichtprüfung, bei der elektrische Betriebsmittel auf äußere, sicherheitsrelevante Mängel geprüft werden, kann Unfälle verhindern.
Zusätzlich sollte der Zustand der Isolierung auf Schäden untersucht und der Biegeschutz der Anschlussleitungen geprüft werden. Einer ersten Sichtprüfung müssen aber in regelmäßigen Abständen – je nach Betriebsmitteln – Messungen und Funktionsprüfungen folgen. Hier wird zum Beispiel der Isolationswiderstand oder der Berührungsstrom gemessen und das Gerät auf einwandfreie Funktionalität getestet.
Annika Burchard ist bei der TÜV Nord-Gruppe für die Pressearbeit zuständig.
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