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Neue Verordnung vereinfacht Entsorgung von Styropor

Baustoffe
Neue Verordnung vereinfacht Entsorgung von Styropor

Neue Verordnung vereinfacht Entsorgung von Styropor
Die Einstufung von Styropor als umweltgefährdend hatte zu Entsorgungsproblemen geführt und wurde nun gestrichen. Foto: Dagmara_K – Fotolia

Der Bundesrat hat am 7. Juli einer neuen Verordnung zugestimmt, welche die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen wieder vereinfacht. Baufirmen und Handwerksbetriebe hatten unter der ursprünglichen Regelung vom 30. September 2016 gelitten, die den Dämmstoff Styropor als gefährlich eingestuft hatte – Entsorgungsengpässe und ein Preisanstieg waren die Folge gewesen.

Durch eine Änderungsverordnung zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) war die Neuregelung bereits Ende Dezember 2016 für ein Jahr ausgesetzt worden. Die Bundesregierung hatte seinerzeit zugesichert, während dieses Moratoriums gemeinsam mit den Ländern eine dauerhaft tragfähige Lösung zur Überwachung und Entsorgung von allen persistent organischen Schadstoffen (darunter auch Hexabromcyclododecan, kurz: HBCD) zu suchen – und zwar ohne eine erneute Einstufung als gefährlicher Abfall. Nach Informationen des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) soll die neue Verordnung ab 1. September 2017 gelten.

Eine dauerhafte Lösung zur HBCD-Entsorgung

Mit der der neuen Verordnung ist nun eine permanente Lösung des Problems gefunden worden: Soweit Abfälle HBCD oder andere persistent organischen Schadstoffe (POPs) enthalten, werden diese Abfälle dauerhaft als ungefährlich eingestuft. Um die vollständige thermische Verwertung sicherzustellen, wird ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt; der entsorgende Handwerksbetrieb kann dabei den bewährten Sammelentsorgungsnachweis nutzen.
Die Mengenbeschränkung für gefährliche Abfälle auf 20 Tonnen pro Baustelle und Jahr für HBCD-haltige Polystyrole entfällt nun aufgrund der fehlenden Einstufung als gefährlicher Abfall in Verbindung mit der Nutzung des Sammelentsorgungsnachweises. Diese Regelung hatte der ZVDH eingebracht, der angemerkt hatte, dass die 20-Tonnen-Grenze bei nassen Materialien schnell erreicht werde. Auch wurde die für das Dachdeckerhandwerk wichtige Präzisierung von Verbundstoffen vorgenommen: So werden in der Verordnung nun konkret XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen aufgeführt. Damit sind Anhaftungen an Dämmstoffen eindeutig von der Pflicht der Getrenntsammlung befreit.
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx dazu: „Wir sind sehr erleichtert, dass die HBCD-Problematik, die unsere Dachdeckerbetriebe, aber auch die Endkunden monatelang in Atem hielt, ein gutes Ende gefunden hat. Mit der neuen Verordnung ist eine sicherere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet – der Entsorgungsstau sollte damit auch bald aufgelöst werden. Kritisch werden wir allerdings weiterhin die Preisentwicklung beobachten. Auch werden wir die Handlungsweise einiger Entsorger und mögliche Verweigerungshaltungen im Blick haben.“
Claudia Büttner ist Bereichsleiterin Presse beim Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVHD).
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