Seit dieser Woche können Unternehmen einen Antrag für die lokale Zuweisung von 5G-Netzen bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Frequenzbereiche für die sogenannten 5G-Campus-Netze reichen von 3,7 bis 3,8 Gigahertz (GHz). Interessant sind die Frequenzen inbesondere für die Industrie, die damit Industrie 4.0-Projekte vorantreiben kann, und für die Land- und Forstwirtschaft.
Mit dem Beginn des Antragsverfahrens können Unternehmen jetzt mit der konkreten Planungsphase ihrer Campus-Netze beginnen. Die Industrieverbände VCI, VDA, VDMA und ZVEI sehen hierin eine große Chance für Deutschland, „zum Leitmarkt und Leitanbieter für industrielle Mobilfunkanwendungen zu werden“, wie sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung schreiben. Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) misst den lokalen 5G-Frequenzen eine besondere Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland bei, da „Deutschland dadurch die Chance [habe], internationaler Spitzenreiter bei industriellen 5G-Anwendungen zu werden“. Die lokalen Frequenzen wurden bei der 5G-Auktion im Sommer nicht mitversteigert und wurden von der Bundesnetzagentur ausschließlich für lokale Anwendungen reserviert.
„Wollen, dass Deutschland Vorreiterrolle einnimmt“
Doch nicht nur von Seiten der Verbände, sondern auch bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) will man in diesem Bereich vorne mitmischen. Jochen Homann, Präsident der BNetzA, betont dies ausdrücklich: „Wir wollen, dass Deutschland eine Vorreiterrolle im Bereich Industrie 4.0 einnehmen kann.“ Die BNetzA fördere mit den Frequenzen für lokale Anwendungen die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. „Wir setzen auf innovative Lösungen und schaffen Möglichkeiten für vielfältige Campus-Netze“, so Homann.
„Wir sind uns sicher, dass viele mittelständische Unternehmen auf Basis der lokalen Frequenzen eigene 5G-Campusnetze realisieren werden, um für die digitale Zukunft gerüstet zu sein“, sagt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. Die Verbände VCI, VDA, VDMA und ZVEI bestätigen dies: „Mehrere Dutzend Industrieunternehmen“ hätten Interesse an lokalen Campus-Netzen bekundet. Dabei würden die einen Unternehmen ihre Mobilfunknetze selbst betreiben, andere würden sich nach Partnern aus der Netzanbieter- oder Netzausrüsterindustrie umsehen.
Die Anträge können ab sofort elektronisch gestellt werden. Die Bundesnetzagentur will so eine einfache und unbürokratische Bearbeitung gewährleisten. Die Kosten für die Campusnetze errechnen sich aus der Formel Gebühr = 1000 + B * t * 5 * (6a1 + a2), wobei 1.000 für den Grundbetrag in Euro, B für die Bandbreite in Megahertz (min. 10 bis max. 100 MHz), t für die Laufzeit der Zuteilung in Jahren und a für die Fläche in Quadratkilometern steht. Die vorgesehene Gebührenstruktur soll es so auch Start-ups, KMUs und landwirtschaftlichen Betrieben ermöglichen, ein Campus-Netz realisieren zu können. (wag)
Kontakt zur Bundesnetzagentur und zu Breko
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Tel.: +49 228 140
E-Mail: info@bnetza.de
Website: www.bnetza.de
Bundesverband Breitbandkommunikation e. V.
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Tel.: +49 228 2499 970
E-Mail: breko@brekoverband.de
Website: www.brekoverband.de
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