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Gender Pay Gap: Frauen verdienen weiterhin weniger als Männer – Abstand wird aber kleiner

Gender Pay Gap
Frauen verdienen weiterhin weniger als Männer – Abstand wird aber kleiner

Frauen verdienen weiterhin weniger als Männer – Abstand wird aber kleiner
Der Gender Pay Gap ist geschrumpft.
Bild: Fokussiert/stock.adobe. com

Des Statistische Bundesamt hat ausgewertet, dass Frauen nach wie vor weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Jedoch wird die Differenz, der sogenannte Gender Pay Gap, kleiner. Ein Grund für diese Entwicklung könnte die Kurzarbeit während der Corona-Krise sein, schreibt das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (Ifaa) in einer Pressemitteilung.

Im Vergleich zum Jahr 2019 sind die Bruttostunden-Verdienste der Frauen im Jahr 2020 mit plus 3,5 Prozent stärker gestiegen als die der Männer (plus 2,3 Prozent). Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass ein Grund hierfür die Kurzarbeit während der Corona-Krise sein könnte. Männer gingen in einer höher entlohnten Entgeltgruppe in Kurzarbeit; der durchschnittliche Bruttostunden-Verdienst fiel somit vergleichsweise geringer aus.

Unterschied bei der unbereinigten und bereinigten Entgeltlücke

Unter dem Gender Pay Gap versteht man den geschlechter-spezifischen Verdienstabstand (Entgeltlücke) zwischen Frauen und Männern. Bei der unbereinigten Entgeltlücke vergleicht man die durchschnittlichen kumulierten Jahresverdienste von Frauen und Männern – dieser Wert ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken.

Aussagefähiger als die unbereinigte Entgeltlücke ist jedoch die bereinigte Entgeltlücke. Hier werden Einflussfaktoren – etwa Ausbildung, Branche, Studienrichtung, variable Entgeltbestandteile und Zuschläge, Beschäftigungsverhältnis und die Erwerbsbiografie – berücksichtigt. Die bereinigte Entgeltlücke beträgt dem Statistischen Bundesamt zufolge rund 6 Prozent.

Die unbereinigte Entgeltlücke weist etwa 18 Prozent auf.

Gender Pay Gap: Eine Frage der Chancengleichheit

Der Verdienst-Unterschied ist zu großen Teilen damit zu erklären, dass sich Zeiten der Erwerbs-Unterbrechung auf Arbeits-Verhältnisse und die Berufswahl besonders auswirken. Unterbrechungen kann es etwa dann geben, wenn Beschäftigte in Elternzeit gehen oder Angehörige betreuen.

Der Unterschied in der Vergütung ist somit auch immer eine Frage der Chancengleichheit: Eine mögliche nachhaltige Lösung bestünde darin, auf politischer Ebene verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen, heißt es vonseiten des Ifaa.

Aber auch das Verhalten bei der Berufswahl vieler Jugendlicher ist immer noch sehr geschlechts-spezifisch: Junge Frauen ergreifen nur selten technische Berufe, die jedoch oftmals gut bezahlt sind. Das Ifaa fordert hier Schulen, Lehrer und die Mädchen selbst dazu auf, über Stereotypen hinauszudenken und neue Wege zu gehen.

Ein Beispiel ist etwa die Metall- und Elektroindustrie. Sie informiert auf einem Portal über Ausbildungen in der Metall- und Elektroindustrie.

Insbesondere zu Anlässen wie dem jährlichen Girls’Day werden verschiedene Aktionen geplant, um Mädchen auf spannende Berufe im MINT-Bereich aufmerksam zu machen. Weiterhin tragen in der Metall- und Elektroindustrie die Tarifverträge dem Grundsatz der Gleichbehandlung umfassend Rechnung.

Die Betrachtung und damit die Bewertung von Arbeitsaufgaben erfolgt in allen Tarifgebieten personenunabhängig. Bei richtiger Anwendung des Tarifvertrages ist es daher unerheblich, ob eine Arbeitsaufgabe durch männliche oder weibliche Beschäftigte ausgeübt wird. (wag)

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