Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Einführung elektronischer Wertpapiere vorsieht. Der Digitalverband Bitkom begrüßt dieses Vorgehen und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung in Deutschland und zur Umsetzung der Blockchain-Strategie der Bundesregierung. Gleichzeitig sieht der Verband aber auch hohe Hürden für neue Marktteilnehmer wie Startups.
„Der vorgelegte Gesetzesentwurf gibt der Digitalisierung der Finanzbranche einen kräftigen Schub und schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen“, sagt Partick Hansen, Bitkom-Bereichsleiter Blockchain. „Zugleich ist er technologisch fortschrittlich und ermöglich mit Kryptowertpapier-Registern auch elektronische Wertpapiere auf Basis der Blockchain-Technologie.“
Aktuell seien die Anforderungen im aktuellen Gesetzesentwurf für diejenigen, die Kryptowertpapier-Register führen wollen, noch zu hoch. Hier fordert Hansen im Namen des Bitkom die Bundesregierung zur Nachbesserung auf. Seiner Meinung nach sollte es zudem „beim Krypto-Verwahrgeschäft eine Übergangsregelung mit vorübergehender Erlaubniserteilung geben“. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass vor allem junge Anbieter aus dem Markt gedrängt werden und darunter Innovation und Wettbewerb leiden.“
Bitkom fordert konkreten Umsetzungsplan für Blockchain-Strategie
Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere nach einem Jahr ein zentrales Versprechen aus der Blockchain-Strategie um. Ziel ist es, Unternehmensfinanzierungen auch durch rein elektronische Wertpapiere zu ermöglichen.
Der aktuelle Stand: das deutsche Recht verlangt noch zwingend eine physische Urkunde. In einem ersten Schritt soll nun die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden. Aktien und Investmentfonds sollen zeitnahe folgen und „dematerialisiert“ werden, fordert der Bitkom.
Bitkom: Digitale Werte als Sache definieren „wichtger Meilenstein“
Der Bitkom hält die Tatsache, dass im Gesetzentwurf „nicht-körperliche“ beziehungsweise digitale Werte als Sache definiert werden, für einen „wichtigen Meilenstein im deutschen Zivilrecht“. Der Verband unterstützt auch das Ziel der Technologie-Neutralität im Gesetzentwurf. Neben zentralen Registern sollen auch dezentrale – auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende – Register für elektronische Wertpapiere ermöglicht werden.
Doch es bleibt nicht nur beim Lob von Seiten des Verbands: Kritisiert wird etwa, dass die erst kürzlich gesetzlich eingeführten Krypto-Verwahrer nicht befugt sein sollen, Krypto-Wertpapiere zu verwahren. „Diese Einschränkung ist für die junge Krypto-Verwahrbranche ein harter Schlag“, so Hansen. Er fordert: „Krypto-Verwahrern sollte es ermöglicht werden, auch Krypto-Wertpapiere zu verwahren – wenn nötig unter entsprechenden Auflagen.“
Insgesamt brauche es nun eine klarere Abgrenzung der Rollen von Krypto-Verwahrern, Kryptowertpapier-Registerführern, Depotbanken und Zentral-Verwahreren, da an einzelnen Stellen sonst Rechtsunsicherheit drohe.
Blockchain-Potenzial wird laut Bitkom nicht ausgeschöpft
Die Potenziale der Blockchain-Technologie würden außerdem in dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht vollständig ausgeschöpft, schreibt der Bitkom in einer Pressemitteilung. Für eine komplett dezentrale Abbildung der Wertpapiere über öffentliche Blockchains (Public Permissionless Blockchains) bestehe eine Reihe ungelöster Fragen und Hürden. Außerdem sei der dezentrale Handel dieser Kryptowertpapiere – aufgrund europäischer Regulierung – noch gar nicht möglich. Nach Ansicht des Bitkom sollte die Bundesregierung hier im Rahmen Ihrer laufenden EU-Ratspräsidentschaft aktiv werden.
Die vollständige Bitkom-Stellungnahme finden Sie hier. (wag)
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