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EU-Kommission: 6,9 Mrd. Euro für 33 Wasserstoffprojekte

6,9 Mrd. EUR Beihilfen von sieben Mitgliedstaaten
EU-Kommission genehmigt 33 Wasserstoffprojekte

EU-Kommission genehmigt 33 Wasserstoffprojekte
Die EU hat die Grundlage für einen umfangreichen Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Europa gelegt. Bild: Alexander Limbach / stock.adobe.com

Die EU-Kommission hat ein drittes wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse („IPCEI“: Important Project of Common European Interest) zur Förderung von Wasserstoffinfrastruktur nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Das IPCEI soll die Versorgung mit erneuerbarem Wasserstoff verbessern und so die Abhängigkeit von Erdgas verringern und einen Beitrag zu den Zielen des europäischen Grünen Deals und des REPowerEU-Plans leisten.

Das Vorhaben „IPCEI Hy2Infra“ wurde von sieben Mitgliedstaaten – Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Portugal und Slowakei – gemeinsam vorbereitet und zur Genehmigung angemeldet.

Diese Mitgliedstaaten werden bis zu 6,9 Mrd. EUR an öffentlichen Mitteln bereitstellen, wodurch zusätzliche private Investitionen im Umfang von 5,4 Mrd. EUR mobilisiert werden dürften. Im Rahmen dieses IPCEI sollen 32 in einem oder mehreren Mitgliedstaaten tätige Unternehmen, darunter auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), an 33 Vorhaben teilnehmen.

Das IPCEI Hy2Infra soll einen großen Teil der Wasserstoff-Wertschöpfungskette abdecken. Die Förderung wird für folgende Bereiche gewährt:

  1. Installation von Großelektrolyseuren mit einer Kapazität von 3,2 GW zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
  2. Errichtung neuer und umgenutzter Fern- und Verteilerleitungen für Wasserstoff mit einer Länge von etwa 2 700 km
  3. Entwicklung großer Wasserstoffspeicheranlagen mit einer Kapazität von mindestens 370 GWh
  4. Bau von Umschlagterminals und der damit verbundenen Hafeninfrastruktur für flüssige organische Wasserstoffträger („LOHC“: liquid organic hydrogen carriers) für den Umschlag von 6 000 Tonnen Wasserstoff pro Jahr

Zudem wird im Rahmen dieses IPCEI der schrittweise Aufbau einer EU-weiten Wasserstoffinfrastruktur unterstützt, der von verschiedenen regionalen Clustern ausgehen wird.

Mehrere Vorhaben sollen in naher Zukunft durchgeführt werden, sodass voraussichtlich in den Jahren 2026 bis 2028 einige Großelektrolyseure und in den Jahren 2027 bis 2029 Fernleitungen in Betrieb genommen werden können. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme hänge von dem jeweiligen geografischen Gebiet ab, gab die EU-Kommission bekannt. Die Vorhaben sollen 2029 vollständig abgeschlossen werden, wobei sich die konkrete zeitliche Planung jeweils nach Vorhaben und Unternehmen unterscheidet.

Das IPCEI Hy2Infra ergänzt das erste und das zweite IPCEI zur Wasserstoff-Wertschöpfungskette. Am 15. Juli 2022 genehmigte die Kommission das IPCEI „Hy2Tech“, dessen Schwerpunkt auf der Entwicklung von Wasserstofftechnologien für Endnutzer liegt. Das IPCEI „Hy2Use“, das insbesondere Wasserstoffanwendungen in der Industrie betrifft, wurde am 21. September 2022 genehmigt. Hy2Infra ist auf Infrastrukturinvestitionen ausgerichtet, die nicht unter die ersten beiden IPCEI fallen.

Beihilferechtliche Prüfung der Kommission

Die Kommission hat das geplante Vorhaben nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach ihrer Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse.

Wenn es wegen der signifikanten Risiken solcher Vorhaben an privaten Initiativen zur Förderung bahnbrechender Innovationen und zur Errichtung für die EU wichtiger großer Infrastrukturen fehlt, können die Mitgliedstaaten nach den IPCEI-Vorschriften die Finanzierungslücke gemeinsam schließen, um diesem Marktversagen zu begegnen. Gleichzeitig stellen diese Vorschriften sicher, dass die EU-Wirtschaft insgesamt von den Investitionen profitiert und dass mögliche Wettbewerbsverzerrungen begrenzt werden.

Die Kommission ist insbesondere aus folgenden Gründen zu dem Ergebnis gekommen, dass das IPCEI Hy2Infra alle in der Mitteilung festgelegten Voraussetzungen erfüllt:

  • Das Vorhaben trägt zu einem gemeinsamen Ziel bei, da es der Förderung des Ausbaus der Wasserstoffinfrastruktur dient, der erforderlich ist, um die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie des europäischen Grünen Deals, des REPowerEU-Plans und der EU-Wasserstoffstrategie erreichen zu können.
  • Alle 33 Vorhaben des IPCEI sind sehr ehrgeizig, da sie darauf abzielen, Infrastruktur zu entwickeln, die über das derzeitige Angebot des Marktes hinausgeht. Sie werden die ersten Bausteine für ein integriertes, offenes und diskriminierungsfrei zugängliches Wasserstoffnetz bilden und den Ausbau der Versorgung mit erneuerbarem Wasserstoff in Europa ermöglichen. Dies wird die Dekarbonisierung der Wirtschaftszweige ermöglichen, die von Wasserstoff abhängig sind, um ihre CO2-Emissionen zu verringern.
  • Da das IPCEI auch erhebliche finanzielle Risiken birgt, ist eine öffentliche Förderung erforderlich, um Investitionsanreize für Unternehmen zu schaffen.
  • Beihilfen für einzelne Unternehmen sind auf das erforderliche und angemessene Maß beschränkt und bewirken daher keine übermäßige Verfälschung des Wettbewerbs. Die Kommission hat sich insbesondere vergewissert, dass die geplanten Beihilfehöchstbeträge mit den beihilfefähigen Kosten der Vorhaben und den Finanzierungslücken im Einklang stehen. Außerdem gibt es einen Rückforderungsmechanismus, sodass die Unternehmen einen Teil der erhaltenen Beihilfen an die betreffenden Mitgliedstaaten zurückzahlen werden, wenn Vorhaben im Rahmen des IPCEI besonders erfolgreich sind und zusätzliche Nettoerträge abwerfen.
  • Die während des Baus und der ersten Jahre der Durchführung der Vorhaben erworbenen technischen Kenntnisse und Erfahrungen werden von den beteiligten Unternehmen durch Veröffentlichungen, Konferenzen und gemeinsame Empfehlungen für die Entwicklung von Betriebsvorschriften und technischen Normen umfassend geteilt. So werden positive Spillover-Effekte in ganz Europa bewirkt, von denen nicht nur die am IPCEI beteiligten Unternehmen und Mitgliedstaaten profitieren werden.

Daher sei die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben mit den EU‑Beihilfevorschriften vereinbar sei.

Finanzierung, Empfänger und Beträge

Das IPCEI soll 33 Vorhaben von 32 Unternehmen, darunter fünf KMU, umfassen. Die teilnehmenden Unternehmen sollen im Rahmen zahlreicher Kooperationen untereinander sowie mit externen Partnern wie Fernleitungsnetzbetreibern, potenziellen Abnehmern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Ausrüstungslieferanten in ganz Europa, darunter auch KMU, eng zusammenarbeiten.

Weitere Informationen über die Höhe der Beihilfen für die einzelnen Teilnehmer will die Kommission in der öffentlich zugänglichen Fassung des Kommissionsbeschlusses veröffentlichen, sobald sie mit den Mitgliedstaaten und Dritten Einvernehmen über etwaige Geschäftsgeheimnisse erzielt habe, die in der öffentlichen Fassung nicht enthalten sein dürfen. (ah)

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