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Arbeitgeber sollen Arbeitszeiten detailliert dokumentieren

Arbeitszeiterfassung
Arbeitgeber sollen Arbeitszeiten detailliert dokumentieren

Arbeitgeber sollen Arbeitszeiten detailliert dokumentieren
Der EuGH verpflichtet Arbeitgeber, in Zukunft die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen (Bild: Peter Atkins / fotolia.com).

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein vermutlich folgenschweres Urteil für die Arbeitswelt gefällt. Arbeitgeber sollen in Zukunft zwingend die Arbeitszeiten ihrer Angestellten vollständig und ohne Lücken erfassen.

Das am Dienstag gefällte Urteil, das die Rechte der Arbeitnehmer stärken soll, könnte die Arbeitswelt grundlegend verändern. Nur durch eine vollständige und lückenlose Erfassung der Arbeitszeit sei auch gewährleistet, dass Angestellte nicht zu viel arbeiten. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber also dazu, Systeme zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Zuvor wurde lediglich verlangt, dass Überstunden dokumentiert werden müssen.

Urteil wird unterschiedlich aufgenommen

Die Meinungen zum Urteil des EuGH gehen weit auseinander. Während die Gewerkschaften feiern, ist bei den Arbeitgebern eher Katerstimmung angesagt. „Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so. Flexible Arbeit ist heutzutage eher die Regel statt die Ausnahme“, sagt etwa Annelie Buntenbach, Mitglied des Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Weil Arbeitsstunden in vielen Betrieben nicht exakt dokumentiert werden, würde sich die Anzahl unbezahlter Überstunden in Deutschland seit Jahren auf einem „inakzeptabel hohen Niveau“ bewegen, meint Buntenbach. Ganz anders sieht es beispielsweise Achim Berg, Präsident des Branchenverbands Bitkom: „Die systematische Erfassung von Arbeitszeiten wird unzählige Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins Unrecht setzen.“ Er führt dazu das Beispiel eines Familienvaters an, der das Büro früher verlässt, um seine Kinder von der Kita abzuholen, abends dann seine Mails beantwortet und am nächsten Morgen wieder pünktlich im Büro ist. Wer so arbeite, entspreche vielleicht einem modernen Familienmodell, verstoße aber gegen das Arbeitszeitgesetz. Dieses schreibt eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen vor. Berg fordert deshalb eine grundsätzliche Reform des Arbeitsrechts: „Die tägliche sollte auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt und die elfstündige Mindestruhezeit überprüft werden.“ Ähnlich sieht es auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:
„Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert. Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren.“

Jetzt wird sich zeigen, wie die Politik auf das Urteil des EuGH reagiert.

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