Die Bundesnetzagentur hat gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. „Es ist nicht zu akzeptieren, dass Vodafone ignoriert, wenn Kunden Werbeanrufe ausdrücklich untersagen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte dazu jetzt eine Pressemitteilung. Nach Ermittlungen der Agentur haben Vodafone und die von der Firma beauftragten Call-Center und Vertriebspartner Werbeanrufe für Kabelfernseh-, Internet- und Telekommunikationsverträge getätigt. Das Problem: Die Kunden hatten zuvor nicht eingewilligt, dass das Unternehmen werbliche Anrufe tätigen darf. Laut Bundesnetzagentur wurden neben der Neukundenakquise vor allem ehemalige Kunden kontaktiert, um diese zur Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses bzw. zur Rücknahme einer bereits ausgesprochenen Kündigung zu bewegen.
Einwilligung der Kunden dringend erforderlich
In vielen Fällen hätten die betroffenen Verbraucher Werbeanrufe im Vorfeld ausdrücklich verboten, heißt es in der Mitteilung. Dies sei entweder unmittelbar bei der Vertragskündigung oder aber während eines vorangegangenen Werbeanrufs geschehen. Über diese Untersagungen hätten sich sich sowohl die Vodafone Kabel Deutschland GmbH als auch die beauftragten Call-Center hinweggesetzt. In Einzelfällen folgten nach Angaben der betroffenen Verbraucher auf eine Anrufuntersagung bis zu 30 weitere Anrufe oder Anrufversuche.
Auch während eines Vertragsverhältnisses brauchen Unternehmen für einen Werbeanruf eine Einwilligung des Kunden und müssen sich erst recht an dessen Anrufuntersagung halten. Unternehmen müssen durch ein funktionierendes Aufsichts- und Kontrollsystem sicherstellen, dass gegenüber beauftragten Call-Centern sowie eigenen Mitarbeitern ausgesprochene Anrufuntersagungen unverzüglich beachtet werden und es nicht mehr zu Werbeanrufen ohne Einwilligung kommt.
Telekommunikationsunternehmen vermehrt im Fokus
Mit dem nun verhängten Bußgeld geht die Bundesnetzagentur weiter gegen unerlaubte Telefonwerbung vor. Neben Beschwerden zu unerlaubtem Direktmarketing im Energiebereich erreichen die Bundesnetzagentur sehr viele Beschwerden über Unternehmen aus den Bereichen Telekommunikation und Fernsehen.
Allerdings: Die Geldbuße gegenüber der Vodafone Kabel Deutschland GmbH ist noch nicht rechtskräftig.
Verbraucher können sich an die Bundesnetzagentur wenden
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufen erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben, können sich hier bei der Bundesnetzagentur melden. Um die Täter zu überführen, müssen die Angaben zu den Anrufen möglichst präzise und detailliert sein, teilt die Bundesnetzagentur mit. (wag)