In Deutschland könnte es angesichts vieler offener Fragen zum Thema Datenschutz zu Verzögerungen beim Einsatz der Blockchain-Technologie kommen. Davor hat jetzt der Digitalverband Bitkom in einer Pressemitteilung gewarnt. Im Bundeswirtschaftsministerium wird am 30. Januar einen Round Table zum Thema Blockchain und Datenschutz abhalten, von dem sich Bitkom wichtige Weichenstellungen erwartet.
„Die Blockchain-Technologie hat das Potenzial, ganze Branchen grundlegend zu verändern“, prophezeit Patrick Hansen, der den Bereich Blockchain beim Bitkom leitet. Deutschland habe die Chance, eine führende Rolle in der Anwendung und Entwicklung von Blockchain einzunehmen. Auch die Bundesregierung habe diese Möglichkeit erkannt. Sie hat eine Blockchain-Strategie beschlossen, die der Technologie zum Durchbruch verhelfen soll. Der Bitkom hatte bereits im November einen konkreten Umsetzungsplan für die Strategie gefordert.
Mehrheit der Unternehmen glaubt an Potenzial von Blockchain
Der Durchbruch könne aber nur gelingen, wenn die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten schnellstmöglich ausgeräumt würden, macht Hansen deutlich. Einer Bitkom-Umfrage zufolge sagen knapp sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent), dass die Blockchain große Bedeutung für die künftige Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen habe. Zugleich geben aber 66 Prozent der Unternehmen an, dass Datenschutzanforderungen eine Herausforderung beim Blockchain-Einsatz hierzulande sind.
Blockchain-Technologie: Dezentral in einem Netzwerk verteilt
Bei der Blockchain-Technologie werden Daten nicht zentral auf einem Server gespeichert, sondern dezentral, verteilt in einem Netzwerk. Die hinterlegten Daten auf einer Blockchain können im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Es ist also keine zentrale Instanz nötig, auf die alle Marktteilnehmer vertrauen müssen. Ebenso kann auch kein zentraler Speicherort von Kriminellen angegriffen oder durch technische Störungen lahmgelegt werden. Jedoch: Je offener und freier zugänglich das gewählte Blockchain-System, desto größer sind die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Datenschutzanforderungen.
Beim Datenschutz sind noch viele Fragen offen
Beim Einsatz der Blockchain ist aufgrund der DSGVO unter anderem offen, ob die dringend notwendigen Hash-Werte und Public Keys als Daten mit Personenbezug gelten müssen. Ebenfalls unklar ist, ob deren Verarbeitung datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegt. Auch ist offen, ob die für den Betrieb einer Blockchain notwendigen sogenannten Miner und Nodes datenschutzrechtlich als gemeinsam Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter gelten.
Für die Anbieter wird die Rechtssicherheit allerdings entscheidend sein, wenn es darum geht, Blockchain-Technologie und Anwendungen zu entwickeln und zu nutzen. Auch andere datenschutzrechtliche Vorschriften sind mit der Blockchain-Technologie kaum in Einklang zu bringen. So steht der Grundsatz der Speicherbegrenzung im Widerspruch des Blockchain-Gedankens, alle Transaktionen ewig nachvollziehen zu können.
Bitkom wünscht sich Stellungnahme der Datenschutzbehörden
Auch das in der DSGVO verankerte Recht von Betroffenen, ihre gespeicherten Daten korrigieren oder löschen zu lassen, kollidiert mit der Revisionssicherheit der Blockchain, die nachträgliche Veränderungen grundsätzlich ausschließt. „Wir brauchen dringend Klarheit beim Einsatz der Blockchain in Deutschland. Eine klärende Stellungnahme der Datenschutzbehörden zu den vielen offenen Fragen wäre schon ein großer Schritt in Richtung Rechtssicherheit“, so Hansen. (wag)
Ein Übersichtspapier zum Thema „Blockchain & Datenschutz“ und eine Stellungnahme zur Blockchain-Strategie können Sie sich auf der Website des Bitkom herunterladen.
Kontakt zum Bitkom
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