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Jeder Zweite besitzt einen alten Laptop oder PC

Recycling
Jeder Zweite besitzt einen alten Laptop oder PC

Jeder Zweite besitzt einen alten Laptop oder PC
Jeder Vierte (26 Prozent), der sich ein neues Gerät zulegt, hebt seinen alten PC oder sein altes Notebook auf. Sieben von zehn Befragten (71 Prozent) entsorgen solche Geräte. Bild: Robotron

Alt gegen neu: Zum neuen Jahr werden viele Altgeräte wie PCs oder Notebooks zugunsten der neuen Weihnachtsgeschenke ausgemustert. Doch längst nicht jedes Altgerät wird zu Elektronikmüll oder verkauft. Etliche alte PCs und Laptops lagern in deutschen Schubladen, Schränken und Kartons. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.007 Personen ab 16 Jahren. Demnach hortet knapp jeder zweite deutsche Haushalt (43 Prozent, 2014: 36 Prozent) zu Hause mindestens einen alten PC oder Laptop. Lagerten in deutschen Haushalten mit Altgeräten 2014 noch im Schnitt 1,3 alte PCs oder Notebooks, sind es mittlerweile 1,8 pro Haushalt.

Betrachtet man alle deutschen Haushalte sind es 0,8 Geräte pro Haushalt. Das entspricht einem Anstieg auf mittlerweile 32 Millionen Altgeräte in (2014: 22 Millionen). Aktuell hat jeder fünfte Bundesbürger ab 16 Jahren (19 Prozent) einen unbenutzten PC oder Laptop zu Hause. Knapp jeder vierte Befragte (24 Prozent) hortet sogar zwei oder mehr ungenutzte Geräte. 55 Prozent haben keinen Alt-PC bzw. Laptop zu Hause oder noch nie ein solches Gerät besessen.

Alte PCs oder Notebooks werden aufgehoben

Jeder Vierte (26 Prozent), der sich ein neues Gerät zulegt, hebt seinen alten PC oder sein altes Notebook auf. Sieben von zehn Befragten (71 Prozent) entsorgen solche Geräte. Von ihnen haben das Gerät bzw. die Geräte 67 Prozent zu einer Sammelstelle für Elektronikmüll gebracht, 18 Prozent verschenkt, elf Prozent für einen guten Zweck gespendet, nein Prozent zu einem Händler gebracht und sieben Prozent verkauft.

„Viele Verbraucher fragen sich, wohin mit dem alten Gerät, wenn das Neue ins Haus kommt“, erläutert Bitkom-Umweltexpertin Dr. Katharina Eylers. „Die einen wollen das Altgerät als Ersatz aufheben. Andere wiederum wissen einfach nicht, wie sie die Daten des alten PCs vollständig löschen und heben es deshalb auf. Oder sie wissen nicht, wo und wie sie das Altgerät entsorgen können.“ Dabei könne die richtige Entsorgung einen wichtigen Beitrag zum Ressourcen- und Umweltschutz leisten. „Wer funktionstüchtige Laptops und PCs weitergibt, leistet einen Beitrag zum Umweltschutz. Aber auch defekte Geräte sollten unbedingt recyelt werden und gehören nicht in den Hausmüll“, fordert Eylers. „Die Geräte enthalten zahlreiche, wertvolle Rohstoffe, die beim Recycling wiedergewonnen werden können.“

Bitkom gibt Hinweise rund um die Entsorgung von Altgeräten:

Entsorgung im Hausmüll verboten

Alte oder defekte elektronische Geräte dürfen nicht in den Hausmüll geworfen werden. Das wissen inzwischen die meisten Bundesbürger. Keiner derjenigen, die schon einmal einen alten PC oder Laptop entsorgt haben, gibt an, es im Hausmüll entsorgt zu haben.

Entsorgung über Recyclinghöfe

Alte Laptops können wie alle anderen Elektrogeräte auch in den kommunalen Abfallsammelstellen abgegeben werden. Die Standorte dieser Recyclinghöfe erfährt man bei seinem örtlichen, kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieb. Von dort gehen die Geräte in die Verantwortung der Hersteller über, die für eine umweltgerechte Entsorgung oder Wiederaufbereitung durch zertifizierte Recyclingunternehmen sorgen.

Löschen privater Daten

Vor der Weiter- oder Rückgabe alter Geräte sollten Nutzer private Daten wie das Adressbuch, Nutzerprofile von sozialen Netzwerken, Online-Banking-Zugänge oder auch Fotos und Videoclips von der Festplatte löschen und diese formatieren. Daten auf intakten Festplatten können durch Überschreiben vollständig und nicht wiederherstellbar gelöscht werden. Entsprechende Software erleichtert das gründliche Löschen erheblich, gleichzeitig wird die Festplatte mit zufällig erzeugtem Datenmüll überschrieben, was eine Rekonstruktion beinahe unmöglich macht. Dabei werden die Daten einmal oder mehrfach mit vorgegebenen Zeichen oder Zufallszahlen überschrieben, was in den meisten Fällen ausreichend ist. Der Bitkom rät dazu, Festplatten mindestens dreimal zu überschreiben, bei sensiblen Daten und älteren Festplatten (80GB oder weniger) sogar bis zu siebenmal.

Elektrogerätegesetz

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet stationäre Händler und Online-Händler mit einer Laden- beziehungsweise Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmeter seit dem 24. Juli 2016 zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Die neuen Rückgabemöglichkeiten wurden für Verbraucher geschaffen: Bei der 1:1-Rücknahme geben sie ein Altgerät kostenlos zurück, wenn sie ein gleichartiges Neugerät kaufen. Ist die Kantenlänge des Altgeräts kleiner als 25 Zentimeter, müssen es Händler auch dann zurücknehmen, wenn Verbraucher kein neues Gerät erwerben möchten. Wird das Gesetz nicht ordentlich umgesetzt, drohen Verbraucherklagen. Für Händler bietet der Service die Möglichkeit, Kunden zu binden. (ig)

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