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Um die Stärken des KIT in Forschung, Lehre und Innovation auszuspielen, wurden administrative Grenzen abgebaut

Feier anlässlich eines neuen Kapitels der Institutsgeschichte
Karlsruher Institut für Technologie genießt deutschlandweit größte Gestaltungsfreiheit

Karlsruher Institut für Technologie genießt deutschlandweit größte Gestaltungsfreiheit
v.l.n.r: Prof. Dr.-Ing. Holger Hanselka, Bettina Stark-Watzinger, Petra Olschowski, Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kaschke Bild: Amadeus Bramsiepe, KIT

Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung und die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Petra Olschowski haben gemeinsam mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) den Start in ein neues Kapitel am KIT gefeiert. Seit dem vollständigen Inkrafttreten des 2. KIT- Weiterentwicklungsgesetzes am 1. Januar 2023 genießt das Institut deutschlandweit die größte Gestaltungsfreiheit unter allen Wissenschaftseinrichtungen. Die Novelle stärkt die forschungsorientierte Lehre, das Potenzial für Spitzenforschung sowie den Transfer, und baut zahlreiche administrative Grenzziehungen ab.

Das KIT ist eine der größten deutschen Wissenschaftseinrichtungen. Gegründet wurde es am 1. Oktober 2009 als Zusammenschluss der Universität Karlsruhe und der Forschungszentrum Karlsruhe GmbH.

Dennoch gab es immer noch eine Aufteilung in den Großforschungs- und den Universitätsbereich mit komplett eigenen Regelwerken. Diese Trennlinien überwindet das 2. KIT- Weiterentwicklungsgesetz.

Damit schlägt das „KIT – Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft“ ein neues Kapitel auf, was zu mehr Synergien in Forschung, Lehre und Transfer führen wird.

Welche Möglichkeiten eröffnet das 2. KIT-Weiterentwicklungsgesetz?

Um die Stärken des KIT in Forschung, Lehre und Innovation auszuspielen, wurden administrative Grenzen abgebaut und mehr Flexibilität in der Mittelverwendung und beim Personaleinsatz ermöglicht. Statt der früheren Gliederung in zwei Bereiche hat das KIT nun zwei gleichrangige Aufgaben: die Universitäts- und die Großforschungsaufgabe.

Gesetzliche Neuerungen umfassen insbesondere eine einheitliche, auf das KIT zugeschnittene Personalkategorie der „Hochschullehrerinnen und -lehrer am KIT“ sowie einen gemeinsamen Rechtsrahmen nach Landesrecht und einen einheitlichen Personalkörper.

Das heißt insbesondere:

  • Die neue einheitliche Personalkategorie ermöglicht Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern am KIT grundsätzlich sowohl Universitäts- als auch Großforschungsaufgaben wahrzunehmen.
  • Professorinnen und Professoren können auch in die Großforschungsaufgabe direkt ans KIT berufen werden. Dies ist bei anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen nicht möglich.
  • Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich sowohl an der Großforschung als auch Lehre beteiligen.
  • Die gewählten Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter sind gesetzlich verankert. Dieses neue Statusamt hat bisher keine andere deutsche Universität.
  • Es gibt nun einen einheitlichen Rechtsrahmen nach Landesrecht. Dies schafft Vereinfachungen für die Beschäftigten.

Die vertiefte Einheit soll Synergien erzeugen, die zu einer noch höheren wissenschaftlichen Qualität führen. Im Einzelnen sind dies:

  • Höchste Forschungsleistungen durch synergetische Zusammenführung der Großforschungs‐ und der Universitätsaufgabe – Nutzung des gesamten Kompetenzpotentials des KIT.
  • Herausragende forschungsorientierte Lehre mit einem erstklassigen Betreuungsverhältnis und hoher Anziehungskraft für leistungsfähige Studierende durch Einbezug aller wissenschaftlichen Angehörigen sowie einmaliger Forschungsinfrastrukturen in die Lehre.
  • Hohe Innovationsleistung durch Verwirklichung der gesamten wissenschaftlichen Wertschöpfungskette von der Erkenntnis orientierten Forschung über die koordinierte und programmorientierte Forschung bis hin zur industrienahen Forschung sowie Stärkung des Wissens- und Technologietransfers in Wechselwirkung mit der Gesellschaft.
  • Planung, Entwicklung, Aufbau und Betrieb national und international orientierter Forschungsinfrastrukturen auf Basis der vollen Kompetenzbreite des KIT mit hohem wissenschaftlichem Mehrwert aus der Synergie der unterschiedlichen Forschungskulturen und starker Anziehungskraft für die besten Köpfe der jeweiligen Wissenschaftscommunity.

„Das KIT wird noch attraktiver für exzellente Forschende weltweit.“
– Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung

Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger: „Dank intensiver, gemeinsamer Arbeit konnten wir zusammen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und dem Präsidium des KIT neue Regelungen schaffen, die bundesweit Pioniercharakter haben. Das KIT wird so als ‚Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft‘ noch attraktiver für exzellente Forschende weltweit. Davon profitiert der Wissenschaftsstandort Deutschland insgesamt.“

„Wir alle mussten neue Wege gehen, ‚out of the box‘ denken.“
– Prof. Holger Hanselka, Präsident des KIT

Der Präsident des KIT Professor Holger Hanselka unterstrich die ununterbrochene Unterstützung des Bundes- und des Landesministeriums: „Das 2. KIT-Weiterentwicklungsgesetz konnte nur Realität werden, weil wir seit 2009 mit Bund und Land intensiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Das ist keineswegs selbstverständlich und dafür bedanke ich mich außerordentlich“, so Hanselka.

Hanselka weiter: „Es gab keine Blaupause dafür, wir alle mussten neue Wege gehen, ‚out of the box‘ denken. Es war ein sehr spannender Prozess, der viel Mut und Flexibilität von allen Beteiligten erforderte. Mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten können wir am KIT unsere Stärken in Lehre, Forschung und Transfer noch besser ausspielen. Und mit der Möglichkeit, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer am KIT sowohl für Großforschungs- als auch für Universitätsaufgaben zu berufen, lässt das KIT noch deutlicher als bisher die Versäulung des deutschen Wissenschaftssystems hinter sich.“ (eve)

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