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Bitkom veröffentlicht Leitfaden für Unternehmen zum Thema "Remote Work aus dem Ausland"

Remote-Work: Was zu beachten ist
Mit dem Laptop unter Palmen – Neuer Bitkom-Leitfaden gibt Praxishilfe

Mit dem Laptop unter Palmen – Neuer Bitkom-Leitfaden gibt Praxishilfe
Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen – und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung. Bild: Lila Koan/stock.adobe.com

In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden – eine steigende Anzahl an Beschäftigten will dies auch aus dem Ausland tun. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen – und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung.

Der Bitkom, Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, hat sich in einer repräsentativen Studie zum Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte der Sache angenommen.

Demnach fordert fast die Hälfte (46 %) der Befragten von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland. Vor einem Jahr waren es 40 %. Befragt wurden im November 2022 854 Unternehmen aus allen Branchen.

Rechtliche Regelungen noch immer sehr komplex

„Die rechtlichen Regelungen für Remote Work aus dem Ausland sind leider immer noch sehr komplex“, sagt Lydia Erdmann, Referentin Arbeitsrecht beim Bitkom. „Wir fordern hier weniger Bürokratie und mehr Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber.“

Was müssen Unternehmen also beachten, wenn sie ihren Mitarbeitenden diesbezüglich entgegenkommen wollen? Im aktuellen Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ gibt der Verband Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand, um rechtskonform eine eigene Policy zum Arbeiten aus dem Ausland entwickeln zu können.

Leitfaden gibt praktische Hilfen

Neben allgemeinen Themen zu Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht beleuchten die Autor*innen auch Best-Practice-Beispiele. Geklärt werden unter anderem folgende Fragen:

Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Remote Work aus dem Ausland anzubieten?
Gesetzlich zumindest (noch) nicht. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, verbindliche Grundlagen zu schaffen, etwa durch eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag oder durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung.

Muss ich auch das nationale Arbeitsrecht des Reiselandes beachten?
Das kommt darauf an, in welchem Land sich die die Mitarbeitenden befinden. Mitgliedstaaten der EU müssen EU-rechtliche Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Dies kann Einfluss darauf haben, ob beispielsweise Arbeitsschutzregelungen des Reiselandes beachtet werden müssen – auch wenn für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich deutsches Recht gilt.

Brauche ich eine A1-Bescheinigung?
Dieses Dokument ist in den HR-Abteilungen aktuell entscheidend. Es gilt als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und verhindert die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Auch für Remote Work aus dem Ausland wird diese benötigt, zumindest im EU-Ausland und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen.

Was ist beim Steuerrecht zu berücksichtigen?
Betriebsstättenprinzip, Doppelbesteuerungsabkommen, Musterabkommen der OECD, Vertreterbetriebsstätte – Hinter diesen Begriffen stecken Regelungen und Maßnahmen, die bei Remote Work aus dem Ausland von den Beschäftigten berücksichtigt werden müssen. Der Leitfaden klärt auf.

Können meine Angestellten unbegrenzt auf der ganzen Welt arbeiten?
Grundsätzlich ja. Je länger sie jedoch im Ausland remote arbeiten, desto mehr Regelungen müssen berücksichtigt werden. Der Leitfaden erklärt unter anderem, ob es ratsam ist, 30 Tage Remote Work nur aus dem EU-Ausland zu gewähren oder ob die Grenzen weniger starr gehalten werden können. (jk)

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