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Steuerfreibetrag für die Homeoffice-Pauschale

Steuerfreibetrag für die Homeoffice-Pauschale
Mehr Netto vom Brutto

Mehr Netto vom Brutto
Als Arbeitnehmer kann man für die Homeoffice-Pauschale einen Steuerfreibetrag beantragen. Hierdurch steigt das Nettogehalt. Bild: hkama/stock.adobe.com

Bisher war die Homeoffice-Pauschale auf die Jahre 2020 bis 2022 beschränkt. „Diese Beschränkung wurde durch das sogenannte Jahressteuergesetz 2022 ab 2023 aufgehoben“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert.

Gegenüber der bisherigen Regelung habe sich die Situation sogar verbessert. „Arbeitnehmer können ab 2023 im Homeoffice pro Tag sechs Euro in der Einkommensteuererklärung geltend machen.“ War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, könnten ab 2023 bis zu 1260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit seien künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.

Regelungen für die Homeoffice-Pauschale

Folgende Regelungen gelten dieses Jahr für die Homeoffice-Pauschale:

  • Die Homeoffice-Pauschale steigt 2023 von 5 auf 6 Euro pro Tag.
  • Der abziehbare Höchstbetrag klettert 2023 von bislang 600 auf 1260 Euro pro Jahr. Damit kann 2023 für bis zu 210 Tage Homeoffice ein Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden.
  • Neu ist 2023 auch, dass die Homeoffice-Pauschale nicht nur abgezogen werden darf, wenn an einem Tag ausschließlich zu Hause gearbeitet wird. Hat man nachweislich keinen anderen Arbeitsplatz, kann man ab 2023 ausnahmsweise Fahrtkosten zur Arbeit (etwa Fahrten zu Kunden) sowie die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro für ein und denselben Tag geltend machen. (jk)
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