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Recht auf Homeoffice für Beschäftigte: DMB fordert mehr Spielraum bei der Gestaltung der Arbeitsprozesse

Gestaltung besserer Rahmenbedingungen
Homeoffice-Recht: Deutscher Mittelstands-Bund fordert flexible Regelung

Homeoffice-Recht: Deutscher Mittelstands-Bund fordert flexible Regelung
Wichtiger als die Planung eines Rechtsanspruchs auf Homeoffice ist laut DMB die Gestaltung besserer Rahmenbedingungen. Bild: JenkoAtaman/stock.adobe.com

Am Sonntag den 20.03.2022 läuft die Corona bedingt eingeführte Homeoffice-Pflicht aus. Gleichzeitig drängt Arbeitsminister Hubertus Heil auf einen gesetzlichen Rechtsanspruch. Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) fordert eine flexible Regelung statt eines Rechtsanspruches auf Homeoffice für Beschäftigte.

Im November 2021 wurde die Homeoffice-Pflicht Coronabedingt erneut kurzfristig eingeführt, am 20. März 2022 endet sie wieder. „Obwohl die Infektionslage weiterhin angespannt ist, begrüßt der DMB das Ende der zweckgebundenen Homeoffice-Pflicht. Homeoffice muss in Zukunft mehr denn je individuell und flexibel gestaltbar sein“, appelliert DMB-Vorstand Marc S. Tenbieg.

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DMB-Vorstand Marc S. Tenbieg: „Uns kommt es so vor, als ob Hubertus Heil und sein Ministerium eigene strategische Ziele verfolgen.” Bild: DMB

Tenbieg erklärt: „Homeoffice ist in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) heute ein zeitgemäßer Arbeitsstandard – dort, wo es umsetzbar und sinnvoll ist. Jenseits der gesetzlichen Pflicht wurden in den vergangenen Jahren gute, gemeinschaftliche Regelungen mit den Belegschaften entwickelt.“

Recht auf Homeoffice für Beschäftigte: gemeinsam Lösung finden

Währenddessen hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, das Recht auf Homeoffice für Beschäftigte und sogenannte “moderne Regeln für mobiles Arbeiten” in Deutschland einführen zu wollen. Eine Modernisierung der Regeln für mobiles Arbeiten begrüßt Tenbieg zwar, einen Rechtsanspruch auf Homeoffice lehnt er allerdings entschieden ab.

“Flächendeckendes Homeoffice kann in Deutschland nicht so einfach per Gesetz umgesetzt werden“, so Tenbieg. „Das setzt gesellschaftliche sowie unternehmensinterne Prozesse voraus und braucht Zeit, eine individuelle Betrachtung und vor allem eine direkte Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten.“

Der DMB empfiehlt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zum Unternehmen passende Homeoffice-Regelungen schaffen, die sich durch Flexibilität auszeichnen, auf Freiwilligkeit setzen und niemanden bevormunden. „Uns kommt es so vor, als ob Hubertus Heil und sein Ministerium eigene strategische Ziele verfolgen, anstatt sich mit den individuellen betrieblichen Möglichkeiten in KMU zu befassen”, so Tenbieg.

DMB fordert besseren Breitbandausbau  für Homeoffice

Wichtiger als die Planung eines Rechtsanspruchs auf Homeoffice sei laut Tenbieg die Gestaltung besserer Rahmenbedingungen: „Zunächst muss die Regierung den in Teilen immer noch schleppenden Breitbandausbau in Deutschland voranbringen, damit überhaupt erst eine entsprechende digitale Infrastruktur für flächendeckendes und störungsfreies Arbeiten im Homeoffice geschaffen wird.“

Flexible Arbeitszeitmodelle sollten sich an einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit orientieren, nicht an einer täglichen. So hätten Arbeitgeber nicht nur mehr Spielraum bei der Gestaltung der Arbeitsprozesse, sondern können ihren Mitarbeitern auch attraktive Arbeitsbedingungen bieten.

„Die Regierung sollte Spielräume beim Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ermöglichen“, so Tenbieg, „damit individuelle Vereinbarungen zwischen Unternehmen und ihren Beschäftigten zustande kommen können. Außerdem dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit dem finanziellen und bürokratischen Aufwand, wie der Erfassung der Arbeitszeiten, der Ausrüstung des Homeoffice-Arbeitsplatzes oder der Einhaltung des Arbeitsschutzes, nicht allein gelassen werden!“ (eve)

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