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So schaffen Unternehmen die Energiewende

Entwurf des neuen Energieeffizienzgesetzes
Verbrauch und Effizienz unter die Lupe nehmen

Verbrauch und Effizienz unter die Lupe nehmen
Das neue Energieeffizienzgesetz soll einen erheblichen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaziele leisten Bild: Stockwerk-Fotodesign/stock.adobe.com

„Efficiency First“ lautet das aktuelle Leitprinzip der deutschen Energiewende. Es bedeutet, dass Energie möglichst effizient und sparsam eingesetzt werden muss. Das soll die Versorgung mit Energie sichern und den Klimawandel eindämmen.

Grundlage auf europäischer Ebene ist die Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU. Sie sieht vor, Treibhausgase bis 2030 auf mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Für die Umsetzung in Deutschland wurde ein Energieeffizienz-Paket geschnürt. Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist Teil davon und liegt im Entwurf vor.

Sektorenübergreifender Rahmen für mehr Energieeffizienz

Es soll erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen schaffen, um die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern. Der Referentenentwurf setzt die wesentlichen Anforderungen der EU-Richtlinie national um und soll einen erheblichen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaziele leisten, nämlich bis 2045 klimaneutral zu sein. Das Gesetz soll bald in Kraft treten.

Demnach werden künftig verschärfte Anforderungen gelten. Darauf weisen die Beratungsexperten der Freiburger QUMsult GmbH & Co. KG hin. Die neuen Forderungen nach mehr Energieeffizienz bieten Unternehmen aber auch die Chance, Verbrauch und Effizienz genau unter die Lupe zu nehmen. Anlagen und Prozesse sollen energetisch optimiert werden – Fördermittel stehen bereit.

Neue Vorschriften und Normen

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Endenergieverbrauch innerhalb der vergangenen drei Jahre von mehr als 2,5 GWh pro Jahr, die kein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben, sind verpflichtet, innerhalb der nächsten 20 Monate nach Inkrafttreten des EnEfG ein erstes und mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.

Bisher besteht diese Pflicht nur für sogenannte große Unternehmen, das sind nach europäischer KMU-Definition Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten und mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Endenergieverbrauch von mehr als 10 GWh pro Jahr müssen innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten, und zwar nach den Standards DIN EN ISO 50001 oder EMAS. Die QUMsult-Experten raten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Regelmäßige Energieaudits durchführen

Der Standard für Energieaudits ist die DIN EN 16247-1. Die Norm gilt für alle Formen von Einrichtungen und Organisationen sowie alle Arten von Energie und des Energieeinsatzes. Gegenüber der alten Version von 2012 wurden in der Revision von 2022 die Abschnitte „Datenerfassung“ und „Analyse“ überarbeitet und ergänzt, neue Abschnitte „Messplan“ und „Stichprobenverfahren“ sowie drei erläuternde Anhänge aufgenommen.

Detaillierte Anforderungen an Energieaudits legt § 14 EnEfG fest. Momentan sind nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) Energieaudits noch nach alter Norm von 2012 durchzuführen.

Managementsysteme einführen

Managementsysteme gewährleisten eine systematische Vorgehensweise. Standards sind die DIN EN ISO 50001 „Energiemanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“ sowie EMAS (Eco Management and Audit Scheme).

Maßnahmen ermitteln, bewerten und umsetzen

Betroffene Organisationen, die Audits durchführen bzw. Energie- und Umweltmanagement-Systeme einrichten müssen, müssen künftig unter anderem mindestens Energie-Input und -Output, Prozesstemperaturen, Wärmemengen und Abwärme erfassen, ermittelte Daten grafisch darstellen, technische Maßnahmen für mehr Effizienz ermitteln und deren Wirtschaftlichkeit nach DIN EN 17463 bewerten.

Wurden im Rahmen von Audits und Management-Systemen Maßnahmen für mehr Energieeffizienz als wirtschaftlich erkannt, so müssen diese unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach maximal 50 % der vorgesehenen Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt.

Sowohl umgesetzte als auch – wegen fehlender Wirtschaftlichkeit – nicht umgesetzte Maßnahmen müssen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigt werden.

Abwärme vermeiden oder nutzen

Unternehmen sollen künftig entstehende Abwärme vermeiden oder auf den technisch unvermeidbaren Anteil verringern. Organisationen, die Energieaudits durchführen oder Energiemanagement-Systeme einrichten und aufrechterhalten müssen, müssen zusätzlich Informationen zu thermischer Leistung, Verfügbarkeit, Temperatur und Druck der Abwärme erheben und zur Verfügung stellen. Spätestens bis zum Ende des Jahres 2028 muss dann sämtliche Abwärme genutzt werden.

Bund kontrolliert stichprobenartig

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird durch Stichproben kontrollieren, ob die Forderungen des EnEfG umgesetzt werden. Als Nachweis dienen insbesondere das Zertifikat nach DIN EN ISO 50001 und die EMAS-Urkunde. Organisationen, die die Forderungen nicht erfüllen, drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Unternehmen können Förderprogramme nutzen

Im Rahmen eines Energie- oder Umweltmanagementsystems oder von Energieaudits können Unternehmen erforderliche Maßnahmen – auch auf Grundlage des neuen Gesetzes sowie weiterer Vorschriften zum Energiesparen – ableiten und systematisch umsetzen.

Fördergelder für mehr Energieeffizienz können Betriebe beim BAFA beantragen. Das Programm für Energieeffizienz umfasst fünf Module. Gefördert werden neue Anlagen, Soft- und Hardware, Optimierung von Anlagen und Prozessen sowie Transformationskonzepte hin zum klimaneutralen Unternehmen.

Unternehmen, die bereits Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) oder im Rahmen ihrer Energie- oder Umweltmanagementsysteme durchgeführt haben, sollten festgelegte Maßnahmen an die neuen Forderungen anpassen, neu priorisieren und zügig umsetzen. (jk)

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