Startseite » Coronavirus »

Corona-Krise: Atemschutzmasken richtig verwenden

Arbeitssicherheit
Corona-Krise: Atemschutzmasken richtig verwenden

Corona-Krise: Atemschutzmasken richtig verwenden
Speichelprobe als Abstrich von Rachen für Covid-19 Test im Labor während der Coronavirus-Epidemie. Bild: Robert Kneschke/stock.adobe.com

Beschäftigte, die bei der Arbeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, müssen filtrierende Atemschutzmasken tragen. Medizinische Gesichtsmasken, auch Mund-Nasen-Schutzmasken genannt, reichen für Arbeitsbereiche mit hohem Risiko nicht aus, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Das stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit Blick auf aktuelle Diskussionen um das Tragen von verschiedenen Schutzmasken klar.


Ob Beschäftigte zu jenen Berufsgruppen gehören, die für eine Ansteckung durch das Corona-Virus (SARS-CoV‑2) besonders gefährdet sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz. Liegt ein erhöhtes Risiko vor, muss der Arbeitgeber für entsprechenden Schutz sorgen, in Form von geeigneten Atemschutzmasken sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Atemschutzmasken sind vor allem für Personal im Gesundheitswesen wichtig

Atemschutzmasken filtern Partikel und Aerosole aus der Luft. Beschäftigte, die eine solche Atemschutzmaske tragen, sind so vor dem Einatmen kleinster luftgetragener Partikel weitgehend geschützt. Das Tragen von Atemschutzmasken (FFP2, FFP3) ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn Beschäftigte direkten Kontakt zu infizierten Personen oder infektiösem Material haben, beispielsweise im Gesundheitswesen oder bei der Labordiagnostik. Diese Personengruppen sind im Tragen der Atemschutzmasken geschult. Eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge muss sichergestellt sein.

Für die Beschäftigten werden allgemein FFP2-Masken, in Fällen mit erhöhtem Risiko wie zum Beispiel für die Bronchoskopie, FFP3-Masken empfohlen. Das Kürzel FFP steht für „filtering face piece“. Die Nummerierung zeigt die unterschiedlichen Schutzklassen an.

Sofern FFP2-Masken derzeit nicht zur Verfügung stehen, empfiehlt die DGUV in Anlehnung an die Empfehlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich für die Dauer der derzeitigen Gesundheitsbedrohung den Einsatz von Masken, die mindestens dem NIOSH-Standard N95 entsprechen.

Medizinische Gesichtsmasken sind kein Ersatz für Atemschutzmasken

Sogenannte medizinische Gesichtsmasken bedecken Mund und Nase, dichten am Gesicht aber nicht ab. Sie schützen die sie tragende Person vor Flüssigkeiten wie Spritzern und großen Tröpfchen, ersetzen aber nicht den Atemschutz. Im medizinischen Bereich werden medizinische Gesichtsmasken daher in erster Linie von Personal verwendet, das Patientinnen und Patienten vor den eigenen Atememissionen schützen möchte. Infizierte Personen sollten den Schutz tragen, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen, zu verringern. Wichtig ist, dass der Schutz durch den Hersteller nach der Norm für „medizinische Gesichtsmasken“ geprüft und zertifiziert ist. Nicht zertifizierte medizinische Gesichtsmasken sollten im beruflichen Bereich nicht verwendet werden.

Außerhalb des medizinischen Bereichs ist das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken am Arbeitsplatz nur dann sinnvoll, wenn die tragende Person andere Menschen schützen will. Allerdings empfiehlt die DGUV gerade in der jetzigen Lage, dass nur solche Beschäftigte zur Arbeit gehen, die keine respiratorischen Symptome zeigen.

Um den Unterschied zwischen medizinischer Gesichtsmaske und Atemschutzmaske auf einen Blick deutlich zu machen, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) eine Übersichtsgrafik erstellt. (ag)


Kontakt zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-0
E-Mail: info@dguv.de
Website:  www.dguv.de

Ebenfalls interessant:

Corona-Fall im Unternehmen: Was ist zu tun?

Unsere Webinar-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de