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VDMA begrüßt freien Weg zu europäischem einheitlichen Patentgericht

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VDMA begrüßt freien Weg zu europäischem einheitlichen Patentgericht

VDMA begrüßt freien Weg zu europäischem einheitlichen Patentgericht
Die letzten Hürden für ein EU-Patentgericht sind genommen. In Deutschland hängt es nur noch am Bundesrat. Der VDMA sieht dadurch viele Vorteile für den Maschinenbau.
Bild: Bluedesign/stock.adobe.com

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat mit Erleichterung auf die Entscheidung des Deutschen Bundestags reagiert, die letzte Hürde auf dem Weg zu einem europäischen „Einheitlichen Patentgericht“ freizumachen, wie es in einer Pressemitteilung des Branchenverbands heißt. 

„Von einem einheitlichen Patentsystem wird der europäische Maschinenbau wie kaum eine zweite Industrie profitieren. Es schafft Rechtssicherheit und einen effizienteren Patentschutz. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für mehr Innovation und somit auch mehr Wohlstand geschaffen“, erklärt der Leiter der VDMA-Rechtsabteilung Christian Steinberger. Er kritisiert allerdings den zähen politischen und rechtlichen Vorlauf der Entscheidung.

„Auf ein einheitliches europäisches Patentsystem musste der industrielle Mittelstand Jahrzehnte warten. Wir hoffen nun, dass auch die noch ausstehende formelle Ratifizierung des europäischen Vertragswerks durch Deutschland zügig verläuft.“ Damit werde endlich auch die Anstrengungen des VDMA belohnt, der sich über viele Jahre auf deutscher und europäischer Ebene für die Umsetzung der Übereinkunft eingesetzt habe, so Steinberger weiter.

Nur die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus

Der operative Start des EU-Patentsystems hing seit Jahren ausschließlich von einer Ratifizierung durch Deutschland ab, das lange Zeit innerhalb der Europäischen Union die Rolle eines „Gatekeepers“ gespielt hat. Indem eine Zweidrittel-Mehrheit der Bundestagsabgeordneten für die Ratifizierung des Übereinkommens am Donnerstagabend stimmte, wurde die letzte parlamentarische Hürde genommen. Nur die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus, was aber eine Formsache sein dürfte.

Mit der Reform sollen die Rahmenbedingungen für die innovative Industrie im europäischen Binnenmarkt durch einen besseren Schutz von Erfindungen nachhaltig gestärkt werden. Die Maßnahme ist von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung vor allem für forschende Unternehmen, da zukünftig ein flächendeckender einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet wird, der kostengünstig zu erlangen ist und der effizient in einem Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden kann.

Insbesondere die deutsche Industrie, auf die rund 40 Prozent der an Anmelder aus Europa erteilten europäischen Patente entfallen, wird von dem verbesserten Schutz ihrer Erfindungen profitieren. Das Einheitliche Patentgericht, das aufgrund des Übereinkommens zu errichten wird, hat die Aufgabe, Streitigkeiten über europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung zu regeln.


Kontakt zum VDMA

VDMA e. V.
Lyoner Str. 18
60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 6603 0
E-Mail: kommunikation@vdma.org
Website: www.vdma.org

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